11.02.2011
SCHWEICKERT: Anlegerschutzgesetz schafft Transparenz und stoppt Abzocker
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SCHWEICKERT: Anlegerschutzgesetz schafft Transparenz und stoppt AbzockerZur Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Erik SCHWEICKERT:
Die christlich-liberale Koalition setzt beim Anlegerschutz neue Meilensteine für die Verbraucher. Nach elf Jahren verbraucherpolitischem Stillstand unter Rot-Grün und Schwarz-Rot stärken wir heute mit dem Anlegerschutzgesetz die Rechte und die Transparenz für die Verbraucher am Finanzmarkt.
Wir stärken die Finanzaufsicht und legen schwarze Schafe bei der Anlageberatung in Ketten. Unseriöse Berater werden künftig härter bestraft werden – bis hin zum Berufsverbot. Denn das Verschleiern von Anlagerisiken ist kein Kavaliersdelikt, sondern Verbraucherabzocke. Dieser schieben wir einen Riegel vor.
Wir sorgen für mehr Transparenz in der Anlageberatung, indem wir ein kurzes und verständliches Produktinformationsblatt zur Pflicht machen. Damit werden die Anleger besser die Kosten, die Chancen und die Risiken eines ihnen angebotenen Produktes erkennen und dadurch in die Lage versetzt, eine informierte Entscheidung zu treffen.
Das Anlegerschutzgesetz ist aber erst der Anfang unserer Maßnahmen für einen effizienteren Anlegerschutz. Weitere Schritte werden mit der Regulierung des Grauen Kapitalmarktes und der Verankerung des Verbraucherschutzes in der Finanzaufsicht folgen.






