28.04.2010
SCHWEICKERT: Verankerung des Verbraucherschutzes in der Finanzaufsicht verankern
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SCHWEICKERT: Verankerung des Verbraucherschutzes in der Finanzaufsicht verankernAnlässlich der Berechnungen von Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zu finanziellen Schäden in Höhe von über 700 Millionen Euro zu Lasten der Verbraucher durch ineffiziente Riester-Verträge, zu hohe Dispozinsen und Fremdabhebegebühren erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:
Die Berechnungen der Stiftung Warentest und des vzbv zeigen glasklar die Notwendigkeit der Verankerung des Verbraucherschutzes in der Finanzaufsicht. Das ist ein zentraler Beitrag, um betrügerische Anlageberatung und Aufsichtsversagen im Finanzsektor zukünftig zu verhindern. Die Erfahrungen und die weitreichenden Konsequenzen der Finanzmarktkrise, insbesondere für die Verbraucher, erfordern entschlossenes Handeln. Die Kontrolle und Einhaltung der Gesetze muss insbesondere bei Finanzprodukten durch eine schlagkräftige Finanzaufsicht bei der Bundesbank gewährleistet werden.
Außerdem brauchen wir bei der Problematik beim Abheben an Geldautomaten schnellstmöglich eine Lösung für die überhöhten Entgelte. Es darf nicht sein, dass der Verbraucher die Zeche dafür zahlt, dass sich die Banken nicht einigen können. Die privaten Banken dürfen sich aber auch nicht auf Kosten der Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken einen schlanken Fuß machen.
Wenn sich manche Banken scheuen, eigene Geldautomaten in ausreichender Zahl aufzustellen und andere diese flächendeckend anbieten, dann müssen sie damit leben, dass erhöhte Entgelte für Abhebungen am Fremdautomaten anfallen. Sie dürfen diese Kosten aber nicht an ihre Kunden weitergeben. Denn schließlich ist es eine betriebswirtschaftliche Entscheidung der Bank, sich gegen einen eigenen Automaten und für höhere Gebühren zu entscheiden. Das darf der Kunde nicht ausbaden.







