Prof. Dr. Erik Schweickert - Verbraucherschutzpolitischer-Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion

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21.04.2010

Schweickert: Fluggesellschaften dürfen Passagiere jetzt nicht versauern lassen

zum Herunterladen: 10_04_21_PM_Schweickert_Fluggesellschaften_Rueckfluege.pdf (65,99 KB)

Schweickert: Fluggesellschaften dürfen Passagiere jetzt nicht versauern lassen

Zu den Berichten, die Fluggesellschaften würden gestrandete Reisende nicht angemessen zurückfliegen, erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Erik SCHWEICKERT:

Die Fluggesellschaften müssen sich darum kümmern, durch den Vulkanausbruch gestrandete Passagiere schnellstens nach Hause zurückzubringen. Seit Tagen campieren die Reisenden auf den Flughäfen und sitzen fest. Diesen Passagieren muss Priorität eingeräumt werden.

Reisenden, deren Flüge wegen der jüngsten Flugverbote storniert wurden, müssen die Fluggesellschaften schnellstens ein Angebot für einen zeitnahen Rückflug machen. Andernfalls müssen sie dafür Sorge tragen, dass diese angemessen versorgt und kostenfrei in Hotels untergebracht werden.

Dass manche Fluggesellschaften nun auf Kosten der gestrandeten Passagiere versuchen, einen finanziellen Reibach zu machen, indem sie Rückflüge zu überteuerten Preisen anbieten, ist inakzeptabel. Ich fordere die Fluggesellschaften auf, die Fluggäste zu den Tarifen zurückzubringen, die der stornierte Flug gekostet hätte.


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